Diese Meldepflicht gilt für eingetragene Vereine als erfüllt, da sich diese Angaben aus dem Vereinregister abrufen lassen. Auch für Vereine besteht also die Pflicht, die erforderlichen Gebühren zu entrichten. Vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannte Verein können allerdings auf Antrag von dieser Gebühr befreit werden. Der Antrag ist über die Internetseite des Transparenzregisters unter www.transparenzregister.de einzureichen. Beizufügen ist jeweils in Kopie der letzte Vereinsregisterauszug vom Amtsgericht, der Freistellungsbescheid des Finanzamtes und des Ausweises des vertretungsberechtigten Vorstandes. Falls Sie schon eine Rechnung erhalten haben ist auch das Aktenzeichen dieses Bescheids mit anzugeben.
